Impressum:

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der
ALCG – Advanced Logical Circle Germany

Kleinenbreden 14
37696 Marienmünster
Stand: 1. August 2007

Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag: 08:30 - 17:00 Uhr

Freitag: 08:30 - 15:00 Uhr



I. Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der ALCG – Advanced Logical Circle Germany (im Folgenden: ALCG) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen bei Vertragsabschluss der Schriftform. Nachträgliche Zusatzvereinbarungen, die nicht mit der Geschäftsführung von ALCG oder seinem vertretungsberechtigten Personal getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch ALCG. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALCG abweichende Bedingungen des Käufer erkennt ALCG nicht an, es sei denn, ALCG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALCG gelten auch dann, wenn ALCG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.


II. Lieferungen und Leistungen

Angebote der ALCG in schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer Art sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von ALCG, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Käufer oder Erbringung der Leistung zustande. Er steht jedoch unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Käufer und richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden.

Dem Käufer zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

Werden dem Käufer in Vertragsangeboten Sonder- bzw. Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonder- bzw. Projektkonditionen oder nachträglicheren Ablehnung durch den Hersteller gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Die ALCG ist in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen fakturiertem Preis und den für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preis dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Der Käufer verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten. Dem Käufer ist bekannt, dass der Bestand der gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der jeweiligen Herstellerbedingungen abhängt. ALCG kann selbst die Einhaltung der Herstellerbedingungen fordern, insbesondere den Nachweis der Endkäuferverifikation vom Käufer verlangen. ALCG behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Herstellerbedingungen, die zu Unrecht eingeräumten Sonderpreise zu widerrufen und die Differenz zur Preisliste gem. Ziff. 2 zu verlangen bzw. die Forderung insoweit an den Hersteller abzutreten.

Zumutbare Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der ALCG ausdrücklich vorbehalten.


III. Liefertermine und –fristen, Versand, Gefahrübergang

Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ALCG vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung seitens des Herstellers und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei ALCG oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Krieg, Terror, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Käufer gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte ALCG mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grobem Verschulden von ALCG wird die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise beim Geschädigten entstehenden Schaden begrenzt. ALCG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von ALCG zu vertreten ist. In diesem Falle wird ALCG den Käufer unverzüglich informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren.

Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben, und können aus diesem Grund Leistungen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung von ALCG ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird ALCG bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist ALCG zur Leistung nicht verpflichtet.

Sofern der Käufer es wünscht, wird ALCG die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bereitstellungsanzeige bei dem Käufer auf diesen über.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Lieferpapiere und auf etwaige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle (Spedition/Paketdienst) zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von ALCG benannt sind, auf den Käufer über.

Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden/die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gem. §438 HGB).


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise rein netto ab ALCG Auslieferungslager, Bochum , ausschließlich Verpackung, Transportkosten und ggfs. Transportversicherung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung.

ALCG behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen - insb. auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Hersteller oder von Wechselkursschwankungen - bei ALCG eintreten. Diese wird ALCG dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

Sofern ein Kreditlimit eingeräumt worden ist und keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

ALCG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist ALCG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von ALCG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Soweit von den o.g. Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann ALCG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ALCG Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von ALCG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich ALCG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist ALCG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von der ALCG detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, ist ALCG berechtigt, diese Kundendaten zu übermitteln.


V. Datenverarbeitung

Die Auftragsabwicklung erfolgt bei ALCG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die ALCG im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden sind und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Die Daten werden vertraulich behandelt. ALCG wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

ALCG behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Käufer bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von ALCG erforderlich ist und schützenswerte Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird ALCG die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.


VI. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von ALCG bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. ALCG nimmt diese Abtretung hiermit an.

Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der ALCG hinzuweisen und ALCG unverzüglich zu unterrichten.

Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit ALCG nicht gehörenden Waren erwirbt ALCG Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von ALCG an Käufer, oder bei Vermögensverfall des Käufer darf ALCG zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Käufer betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ALCG gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an ALCG ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. ALCG ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens über das Vermögen des Käufer. Auf Verlangen von ALCG wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. ALCG darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

Die Auswahl der unter den in Ziffer 5.6 geregelten Voraussetzungen durch ALCG einzuziehenden Forderungen obliegt allein der ALCG. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sicherungsabtretung, auch im Falle der Offenlegung und Einziehung durch ALCG nur erfüllungshalber erfolgt.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von ALCG. Sie dürfen vom Käufer nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit ALCG über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.


VII. Gewährleistung

Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die ALCG übernimmt eine Gewährleistung für unerhebliche Mängel.

ALCG gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ALCG schriftlich bestätigt wurden.

Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Mängelansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt ALCG etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Käufer weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von ALCG Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ALCG über. Falls ALCG gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Im Falle der Nachbesserung übernimmt ALCG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbes. Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ALCG berechtigt, alle Aufwendungen an den Käufer weiter zu berechnen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der ALCG berechnet.

Rücklieferungen zur Inanspruchnahme von Gewährleistung/Garantie bzw. zur Reparatur sowie Retouren jeglicher Art werden nur angenommen, wenn hierfür vorher eine Vereinbarung getroffen und eine RMA-Nummer vergeben wurde. Die Transportkosten hat in diesem Fall der Kunde zu tragen. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug der bei ALCG entstandenen Kosten. Rücksendungen, die ohne Zustimmung der ALCG eingehen, werden zu Lasten des Käufers wieder an selbigen retourniert.


VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkäufer zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert. Er wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an ALCG zu melden.

Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von ALCG berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

ALCG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat ALCG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers gefertigt wurden, hat der Kunde ALCG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.


IX. Haftung

Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. ALCG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet ALCG nicht für den Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufer.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
• wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ALCG beruht oder ALCG vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
• wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von ALCG zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
• bei von ALCG eingeräumten Garantien.
• für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von ALCG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

Die Haftung entsprechend Ziffer 9.2 Satz 1 ist bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Ist die Haftung von ALCG ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von ALCG zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von ALCG abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. ALCG teilt die entsprechende Deckungssumme dem Käufer auf Anfrage im Einzelfall mit.

ALCG haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Käufer nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten tatsächlich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.


XI. Export- und Importgenehmigungen

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus) selbst zu sorgen.  Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.


XII. Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist Bochum.

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ALCG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit ALCG bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass ALCG die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von ALCG verwendet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

ALCG - Advanced Logical Circle Germany

Inh. Jasna Dukat

Anschrift:

Kleinenbreden 14

 

37696 Marienmünster

Geschäftsführer :

Holm Dukat



USt-IdentNummer:

DE321993184

 

Telefon:

+49 (0)5276 9866 803

Telefax:

+49 (0)5276 9866 805

E-Mail:

 info@alcg.de

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